Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von Anne Wundervoll – Johann-Georg-Rauh-Str. 4 – 87700 Memmingen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von kreativ Workshops und Events durchgeführt von Anne Schubert (Anne Wundervoll). Diese Veranstaltungen finden in externen Kursräumen sowie in öffentlichen (Restaurant, Fotostudio) oder privaten Räumlichkeiten statt. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen der Veranstalter nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.


2. Anmeldung

Die Anmeldung ist verbindlich. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung, samt Rechnung. Wenn ein Kurs ausgebucht ist, erhält der Teilnehmer eine entsprechende Nachricht und wird in diesem Fall für freiwerdende Plätze vorgemerkt.


3. Kursgebühren

Die Teilnahmegebühr ist vor Beginn des Kurses/ Veranstaltung zu zahlen. Alle angegebenen Preise sind Endpreise - gegebenenfalls zzgl. Fahrtkosten (0,40€/km). Die Überweisung der Gebühr erfolgt auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters.


4. Stornierung / Verhinderung

Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass eine Rückerstattung der Kursgebühr bei Rücktritt von der Kursteilnahme ausgeschlossen ist. Die Kursgebühr wird Ihnen gutgeschrieben und in Form eines Gutscheins ausgehändigt. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich. Bei Fernbleiben der Veranstaltung oder bei Abbruch der Teilnahme, ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Dem Teilnehmer steht der Nachweis offen, dass dem Veranstalter aus der Abmeldung kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei Härtefällen sind Kulanzregelungen möglich.


5. Kursabsage durch den Veranstalter

Zwingende Gründe können es erforderlich machen, Zeitpunkt und Ort eines Kurses zu ändern, oder den Kurs abzusagen. Der Teilnehmer wird dann hiervon rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Die bereits bezahlten Kursgebühren werden auf einen neuen Kurs übertragen. Es werden lediglich bezahlte Kursgebühren umgeschrieben. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


6. Haftung & Kursregeln

Der Teilnehmer verpflichtet sich, die zu Beginn des Kurses mitgeteilten Regeln zu beachten. Beachtet ein Teilnehmer diese Regeln nicht, kann er im Interesse aller vom Kurs ausgeschlossen werden. Des Weiteren haftet der Teilnehmer voll umfänglich für die entstehenden Schäden. Jede Art von persönlichen oder materiellen Schäden während der Kurse liegt in der Verantwortung des Teilnehmers. Anne Schubert kann hierfür nicht haftbar gemacht werden. Für Sach- und Vermögensschäden, welche der Veranstalter zu vertreten hat, haftet er – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur insoweit, als ihm Vorsatz und / oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


7. Urheberrechte

In Rahmen von Kursen und Workshops können Fotoaufnahmen gemacht werden. Dabei wird darauf geachtet, dass keine einzelnen Personen identifizierbar sind. Ggf werden Aufnahmen erkennbarer Gesichter vor Veröffentlichung unkenntlich gemacht. Unter diesen Voraussetzungen räumen Sie an den im Rahmen von Kursen und Veranstaltungen angefertigten Fotografien von sich, sowie an dem im Kurs angefertigten Kunstwerken (einschl. deren Vorarbeiten und/oder Vervielfältigungen/ Fotografien hiervon) uns die zeitlich, örtlich und sachlich unbegrenzte Rechte zur Nutzung für nicht-kommerzielle und/oder werbliche Zwecke (auch an Dritte) unentgeltlich ein. Sämtliche Nutzungen erfolgen unter Wahrung (Urheber-) Persönlichkeitsrechte. Bildnutzungsuntersagung muss vom jeweiligen Kursteilnehmer in schriftlicher Form erfolgen.


Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpas­sung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn Ihnen die Unwirksamkeit der Regelung be­kannt gewesen wäre.


8. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der dem Teilnehmer schriftlich mitgeteilte Veranstaltungsort.